Übersicht der konzeptionell bearbeiteten und gelösten Planungsaufgaben
 

Neu: Parifizierungen
Die Parifizierung i
st ein Synonym für den zivilrechtlichen Begriff der Nutzwertberechnung, bzw. Nutzwertfestsetzung am Wohnungseigentum.
Durch die Nutzwertberechnung wird das Verhältnis der Eigentumsanteile der einzelnen Miteigentümer (z B. eines Wohnhauses) untereinander bestimmt. Durch die Nutzwertfestsetzung wird auch erstmals der Berechnungsschlüssel festgelegt (um zB. den Betriebskostenanteil oder das Stimmrecht der einzelnen Eigentümer zu ermitteln), durch Abstimmungen können die Eigentümer die Berechnungen auch unabhängig von der Parifizierung festlegen, sie ist also nicht zwingend anzuwenden. § 9. (1) des WEG 2002 lautet wörtlich: "Die Nutzwerte sind durch das Gutachten eines für den Hochbau zuständigen Ziviltechnikers oder eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für den Hochbau oder des Immobilienwesens zu ermitteln."

Sowohl meine baukünstlerische, als auch meine fachliche Erfahrung von über 40 Jahren bei der Planung und Ausführung von Hochbauten aller Art, sowie das Entwickeln von konzeptionellen Grundlagen für Entscheidungsfindungen und gutachterliche Festsetzungen, garantiert Ihnen eine architektonisch qualitätsvolle Lösung und eine professionell-ökonomische Abwicklung von Projekten.
   "Experience Is Our Success".
 

Villen u. Landhäuser Arzt- u. Anwaltspraxen
Geschäfte u. Boutiquen Wohnbauten
Hotels u. Gastronomiebetriebe Sport- u. Freizeiteinrichtungen
Kommunale Bauten Fürsorge- u. Altenheime
Med. Institute u. Laboratorien Universitäten und Schulbauten
Büro- u. Verwaltungsgebäude Industrie- u. Gewerbebauten
Revitalisierungen Industrial und Interior Design

 

Was Sie online immer schon wissen wollten
Alle unten angeführten Honorarsätze können, je nach Umfang der zu beauftragenden  Architektenleistungen, auch frei oder pauschal vereinbart werden.
 

0 @ Nutzwertgutachten bis 4 WE
@ Nutzwertgutachten über 4 WE - zusätzlich pro WE
@ einfache Immobilienbewertung   bis 200.000 €
@ Gutachten Immobilienbewertung bis 200.000 €
1.200.- €
   200.- €
   250.- €
1.200.- €
PARIFIZIERUNG
BEWERTUNGEN

WE = Wohneinheiten

Parifizierung: Abklärung der zivilrechtlichen Widmung der Räume und Klärung der Allgemeinflächen - als Basis für die Regelnutzwerte und erforderlichen Zu- und Abschläge im Nutzwertgutachten. Werden bei der Bestandsaufnahme (= Konsenskontrolle) wesentliche Abweichungen festgestellt, ist die Bestandsplanerstellung (Bestandsplanung) unumgänglich. Bei fehlenden Bauplänen oder fehlenden Baugenehmigungen fallen zusätzliche Kosten an, die vom Auftraggeber getragen werden müssen, jedoch im Vorfeld definiert werden.

Immobilienbewertung: Lt. Liegenschaftsbewertungsgesetz §3. (1) Für die Bewertung sind Wertermittlungsverfahren anzuwenden, die dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entsprechen. Als solche Verfahren kommen insbesondere das Vergleichswertverfahren (§ 4), das Ertragswertverfahren (§ 5) und das Sachwertverfahren (§ 6) in Betracht.

 
A @ Kostenminimierung durch Architektenplanung 
@ effiziente Energiekonzepte 
@ Verwendung von Materialien, zB. bei Dämmung 
einmalig kostenlos
INFORMATION
ONLINE

Richten Sie Ihre Anfrage (max.1 Anfrage) via e-mail, so erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden (Werktags) die Antworten auf Ihre Fragen. Anfragen in Verbindung mit einem konkreten Bauvorhaben fallen unter Punkt B.

 
B @ technische Bauangelegenheiten 
@ rechtliche Bauangelegenheiten 
    Bauordnungen, Behörden etc.
140.- € / Anfrage  
160.- € / Anfrage  
BERATUNG
ONLINE

Richten Sie Ihre Anfragen via e-mail an mich oder rufen Sie mich unter +43-676-383 1968 an; Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden (Werktage) die Antworten auf Ihre Fragen. Ich stehe Ihnen auch für eine persönliche Beratung in meinem Büro jederzeit zur Verfügung.

 
C @ Baukostenermittlung - grob
@ Baukostenermittlung - fein
4,00 € / m2 Bgfl.
7,00 € / m2 Bgfl.
BAUKOSTEN

Das Ergebnis der Baukostenermittlung erhalten Sie via e-mail und als Ausdruck auf dem Postweg zugesandt.
Bgfl. = Bruttogeschossfläche 

 
D @ Grundbuchsauszug, Anrainerverzeichnis
@ Digitaler Lageplan
     (österreichweit, so vorhanden)

@ Flächenwidmungs-u. Bebauungsplan *
140.- €
160.- €


auf Anfrage
BEHÖRDEN-
WEGE

* (Angebot gilt nur für Graz) Sie erhalten das Plandokument auf dem Postweg.

 
E Übernahme von Planungsleistungen
@ Einreich-, Polier- und Detailplanung
@ 3D Modelle
@ Fotomontagen, Präsentationen

160.- € / h
200.- € / h
260.- € / h
KURZFRISTIGE

Für alle Kollegen, Planer und Ausführende, die schnell die Kapazität ihres Büros erweitern müssen. 
(verwendete Architektursoftware - div.) 

 
F     - bis zur Ausführung.
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ersparen Sie sich Geld, Ärger und Zeit.
nach Vereinbarung
VOM ENTWURF
 
G     - für Ihre Entscheidungsoptimierung
@ Beratung in techn. Bauangelegenheiten
@ Creativ - Beratung
@ Entwurfs- u. Ideenfindung, Design

* 140.- € / h
* 280.- € / h
* 330.- € / h
BERATUNG
IM BÜRO
* oder nach Vereinbarung

     

Alle Preisangaben
verstehen sich exkl. 20% Ust (und Plandruckkosten - E bis F)


Büroadresse:
Musenbergerstrasse 28a 
D - 81929 MÜünchen

Kontaktadresse:
Rechbauerstrasse 22
A - 8010 Graz


  Tel:  +43 316   83 1968
  Fax: +43 316   83 1968
  Mob:+43 676 383 1968

 

e-mail: Architekt Dipl.Ing. Joe W. Kollegger  <

Allgemeine Geschäfts- & Lieferbedingungen <

Wenn ich Sie mit meinem Leistungsprofil überzeugte, so kontaktieren Sie mich via e-mail.

Folgende Planungsleistungen können Ihnen angeboten werden:
Diese Leistungen (Gesamt-, bzw. Teilleistungen) beziehen sich ausschliesslich  auf die Planung.


1. Vorentwurf:
Es werden Lösungsfindungen entwickelt mittels Zeichnungen und Skizzen nach Ihrem Raum und Funktionsprogramm, einschliesslich einer überschlägigen, groben Baukostenschätzung. Die Darstellungen ist zumeist M 1:200.

2. Entwurf:
Nach Ihrer Genehmigung des Vorentwurfes, wird weiterentwickelt und gezeichnet, Ansichten von Innen und Aussen, bis Sie wissen wie Ihr Objekt aussieht; die Darstellungen ist M 1:100.

3. Modell und Computeranimation:
Als zusätzliche Leistung bieten wir Ihnen auf Wunsch ein Modell Ihres Objektes oder Computeranimationen an. Sie können sich selbst durch den Cyberspace manövrieren.

4. Einreichung:
Für die Baubehörde werden Plandokumente, diverse Ansuchen und Spezialunterlagen (bauphysikalische und statische Gutachten von Sonderfachleuten erstellt) angefertigt. Baubeginn nach erfolgter Genehmigung durch die Baubehörde.

5. Ausführungs- und Detailzeichnungen:
Komplette Durchplanung Ihres Projektes. Die Ausführungs- und Detailplanungen sind die Grundlagen nach denen die Baufirma und alle Professionisten Ihr Objekt errichten können.

6. EDV - unterstützte Kostenberechnungsunterlagen:
Gleichzeitig wird für alle am Objekt beteiligte Firmen ein Verzeichnis (Leistungsbeschreibung) der auszuführenden Arbeiten erstellt; diese werden an Ihre Wunschfirmen oder / und Firmen unseren Vertrauens versendet. Ihnen werden Vorschläge unterbreitet, welche Firmen am Besten mit den Ausführungen zu beauftragen wären.

7. Technische, kaufmännische und künstlerische Oberleitung:
Sie werden von uns beraten und vertreten, es werden mit den Behörden, Sonderfachleuten, Sonstigen und mit der Planung und Bauführung im Zusammenhang stehende Dritte die notwendigen Verhandlungen geführt. Die Vergabe der Lieferungen und Leistungen mit Ausarbeitung der Verträge (Preisnachlässe auf Angebote, Zahlungkonditionen, Pönale, Beauftragung etc.) erfolgt nach Ihrer schriftlicher Genehmigung. Abschliessend werden die Schlussrechnungen geprüft, unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen der örtlichen Bauaufsicht.

Örtliche Bauaufsicht:
Diese Leistungen beziehen sich ausschliesslich auf die örtliche Bauaufsicht.


Wenn Sie keine technische Erfahrung haben, Sie sich nicht mit Professionisten streiten wollen und Ihr Objekt plangemäss und dem Stand der Technik entsprechend realisiert haben wollen, dann engagieren Sie uns für die örtliche Bauaufsicht. Wir garantieren Ihnen, dass Ihre Investition und der Ärger den Sie sich dadurch erspart haben unser Honorar Wert ist.

Die örtliche Bauaufsicht umfasst:
- die örtliche Überwachung der Herstellung des Werkes, die örtliche Koordinierung aller Lieferungen und Leistungen, die Überwachung auf Übereinstimmung mit den Plänen, Angaben und Anweisungen der Planung.

- die Einhaltung der technischen Regeln, der behördlichen Vorschreibungen und des Zeitplanes.
- die direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmungen.
- die Abnahme von Teilleistungen, Kontrolle der erforderlichen Aufmessungen, und das Führen des Baubuches.

- die Prüfung aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmässigkeit.
- die Schlussabnahme  des Bauwerkes unmittelbar nach Fertigstellung im Einvernehmen mit der Oberleitung (Abnahme-protokoll), sowie überhaupt die örtliche Vertretung der Interessen des Auftraggebers, einschliesslich der Ausübung des Hausrechtes auf der Baustelle.

Die örtliche Bauaufsicht umfasst nicht die Obliegenheiten der Bauführung (ausführende Bauunternehmung). Die Bestimmungen des zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen personellen Einsatzes obliegt dem Architekten.

 
Weitere Informationen sind in Vorbereitung